
Der European Accessibility Act (EAA) ist ein echter Wendepunkt für Unternehmen, die in der Europäischen Union tätig sind. Richtlinie (EU 2019/882) wurde verabschiedet, um die Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Sie schreibt vor, dass essenzielle Produkte und Dienstleistungen wie SB-Geräte, Bankensoftware, E-Commerce-Plattformen und Selbstbedienungskioske inklusiv gestaltet sein müssen.
Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre digitalen und physischen Kundenkontaktpunkte vor der Frist am 28. Juni 2025 konform sind. Eine Nichteinhaltung könnte rechtliche Schritte und den Verlust von Geschäftsmöglichkeiten nach sich ziehen. Dieser Artikel erläutert, was der EAA beinhaltet, liefert Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQs) und stellt wichtige Strategien vor, die Unternehmen zur Umsetzung der Konformität anwenden sollten.
Was ist der European Accessibility Act?
Der European Accessibility Act (EAA) ist ein von der Europäischen Union eingeführter Rechtsrahmen, um die Anforderungen an die Barrierefreiheit in den Mitgliedstaaten zu vereinheitlichen. Er gilt für Schlüsselbereiche wie:
Selbstbedienungsterminals (SB-Geräte, Ticketautomaten, Self-Check-out-Terminals)
Bank- und Finanzdienstleistungen
E-Commerce-Plattformen und digitale Marktplätze
Dienste im Personenverkehr
Telekommunikations- und Notdienstdienste
Smartphones, Computer und digitale Software
Diese Richtlinie stellt sicher, dass Menschen mit Behinderungen diese Dienste mithilfe von assistiven Technologien wie Bildschirmlesegeräten (Screenreadern), Braillezeilen und alternativen Navigationsmethoden selbstständig nutzen und mit ihnen interagieren können.
Wichtige EAA-Konformitätsanforderungen für Selbstbedienungsgeräte
Unternehmen, die Selbstbedienungsterminals wie SB-Geräte und Self-Check-out-Systeme betreiben, müssen zahlreiche Verbesserungen der Barrierefreiheit implementieren, um dem EAA zu entsprechen. Hier sind die wichtigsten Aktualisierungen, die an der KIXCustomer Standard-GUI vorgenommen wurden, um sie an die EAA-Vorschriften anzupassen:
1. EPP-Navigation für verbesserte Barrierefreiheit
Viele Selbstbedienungsterminals basieren auf Touchscreen-Interaktionen. Der EAA verlangt, dass Kunden mit eingeschränkter physischer Reichweite oder Geschicklichkeit (z. B. Rollstuhlnutzende) das Gerät über alternative Eingabemethoden bedienen können.
Lösung: Die Funktion EPP-Navigation (Encrypting PIN Pad) ermöglicht es Nutzenden, alle wesentlichen Funktionen über die physische EPP-Tastatur auszuführen, anstatt auf Touchscreen-Eingaben angewiesen zu sein.
Beispiel: Kunden können nun Banknoten-Stückelungen für Auszahlungen über eine numerische Tastatur auswählen, anstatt auf einen Touchscreen zu tippen.
2. Kontrastreicher Modus für sehbehinderte Nutzende
Standard-Benutzeroberflächen weisen oft nicht den Kontrast auf, der für Nutzende mit Sehbehinderung erforderlich ist.
Lösung: Ein neuer kontrastreicher Modus wurde implementiert, der Folgendes bietet:
Größere Schriftarten unter Verwendung der Schriftfamilie „Atkinson Hyperlegible“.
Farbangepasste Schaltflächen, um die Kontraststandards von WCAG AA/AAA zu erfüllen.
Einfach umschaltbare Kontrastmodi (Schwarz-auf-Weiß oder Weiß-auf-Schwarz) über eine dedizierte Taste.
3. Sprachnavigation u. Sprachausgabe (TTS - Text-to-Speech)
Für blinde oder sehbehinderte Nutzende müssen Selbstbedienungskioske ein akustisches Feedback bereitstellen.
Lösung: Ein integriertes Text-to-Speech-System (TTS) liest nun Anweisungen sowohl in Deutsch als auch in Englisch vor.
Funktionsweise:
Nutzende können die Sprechgeschwindigkeit über die EPP-Tastatur steuern.
Sobald Kopfhörer angeschlossen werden, verschwinden die Bildschirmelemente automatisch, um die Privatsphäre zu schützen.
4. Handhabung von Inaktivität der Nutzenden
Kunden, die mehr Zeit für die Interaktion mit SB-Geräten benötigen, sollten klare Warnhinweise erhalten, bevor eine Sitzung abläuft.
Lösung: Ein visueller und akustischer Warnhinweis erscheint 10 Sekunden vor einem Timeout. Nutzende können ihre Sitzung verlängern, indem sie eine beliebige Taste drücken oder den Bildschirm berühren.
5. Tastatureingabe im T9-Stil für Textfelder
Nutzende, die blind sind oder unter motorischen Einschränkungen leiden, können Schwierigkeiten mit Bildschirmtastaturen haben.
Lösung: Ein Eingabesystem im T9-Stil wurde hinzugefügt, damit Nutzende Namen, IBANs und Transaktionsdetails über die physische numerische Tastatur eingeben können.
6. Einstellbare Lautstärke und Sprechgeschwindigkeit
Personen mit Hörschäden oder kognitiven Einschränkungen benötigen maßgeschneiderte Audioeinstellungen.
Lösung: Nutzende können sowohl die Lautstärke als auch die Geschwindigkeit der gesprochenen Anweisungen über Tastatur-Shortcuts anpassen.
7. Schutz der Privatsphäre bei Kopfhörernutzung
Der EAA schreibt vor, dass Funktionen zur Barrierefreiheit die Privatsphäre der Nutzenden nicht gefährden dürfen.
Lösung: Sobald Kopfhörer angeschlossen sind:
Wird der Bildschirminhalt automatisch ausgeblendet.
Werden nur noch Audioanweisungen bereitgestellt, um sensible Daten zu schützen.
Häufig gestellte Fragen (FAQs) zum EAA
1. Wer muss den EAA einhalten?
Alle Unternehmen, die auf dem EU-Markt tätig sind, einschließlich Einzelhändler, Banken und Softwareanbieter, die Selbstbedienungstechnologie anbieten. Auch Unternehmen von außerhalb der EU müssen die Vorgaben einhalten, wenn sie Dienstleistungen in der EU vertreiben oder anbieten.
2. Was passiert, wenn mein Unternehmen die Vorgaben nicht einhält?
Die Nichteinhaltung der EAA-Standards bis Juni 2025 kann Folgendes nach sich ziehen:
Bußgelder und rechtliche Schritte durch EU-Behörden.
Verlust des Marktzugangs (nicht konforme Produkte/Dienstleistungen können verboten werden).
Reputationsschäden, da Barrierefreiheit und Inklusion zu entscheidenden Unterscheidungsmerkmalen für Marken werden.
3. Gibt es spezifische technische Standards für die Konformität?
Ja, der EAA orientiert sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.2) und der EN 301 549, dem europäischen Standard für die Barrierefreiheit von IKT-Produkten und -Dienstleistungen.
4. Wie können sich Unternehmen auf den EAA vorbereiten?
Führen Sie ein Audit zur Barrierefreiheit der vorhandenen Selbstbedienungskioske durch.
Aktualisieren Sie die Software, um Tastaturnavigation, kontrastreiche Modi und Audio-Feedback zu unterstützen.
Schulen Sie Ihre Kundensupport-Teams, um Nutzende mit Behinderungen optimal zu unterstützen.
Arbeiten Sie mit Beratern für Barrierefreiheit zusammen, um Benutzeroberflächen mit echten Anwendern zu testen.
5. Gilt der EAA auch für Mobile-Banking-Apps und Websites?
Ja! Alle Banking-Apps, E-Commerce-Plattformen und Online-Dienste müssen für Nutzende mit Behinderungen barrierefrei sein.
Fazit: Der EAA ist eine Chance, nicht nur eine Vorschrift
Anstatt den European Accessibility Act nur als regulatorische Last zu betrachten, sollten Unternehmen ihn als eine Chance sehen, um inklusivere und benutzerfreundlichere Erlebnisse zu schaffen. Unternehmen, die ihre Selbstbedienungsschnittstellen proaktiv für alle Nutzenden optimieren, sichern sich Wettbewerbsvorteile, stärken die Kundenbindung und machen ihre Technologie zukunftssicher.
Durch die Implementierung von EPP-Navigation, kontrastreichen Modi, TTS und verbesserten Datenschutzkontrollen können Unternehmen sicherstellen, dass sie die Compliance-Fristen einhalten und gleichzeitig Millionen von Kunden mit unterschiedlichen Bedürfnissen in der gesamten EU eine nahtlose Benutzererfahrung bieten.
Quellen
Die Informationen in diesem Artikel basieren auf der offiziellen Gesetzgebung der Europäischen Union, Best Practices der Branche und Konformitätsdokumenten zur KIXCustomer Standard-GUI. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten verwendeten Referenzen:
European Accessibility Act (EAA) – EU-Richtlinie 2019/882
Offizielle Gesetzgebung mit den Anforderungen an die Barrierefreiheit für Selbstbedienungsterminals, Bankdienstleistungen, E-Commerce und den Personenverkehr.
Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.2)
Der globale Standard für digitale Barrierefreiheit, auf den im EAA verwiesen wird, um die Einhaltung von Best Practices für Kontraste, Screenreader und alternative Eingabemethoden zu gewährleisten.
WebAIM Contrast Checker (Für UI-Konformitätstests)
Online-Tool zur Überprüfung von Farbkontrastverhältnissen zur Einhaltung von Barrierefreiheitsstandards.
EN 301 549 – Europäischer Standard für die Barrierefreiheit von IKT
Der technische Standard der EU für digitale Barrierefreiheit, der die Hardware- und Software-Konformität über verschiedene Branchen hinweg regelt.
